Erklärung zur Barrierefreiheit
Anwendungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung betrifft das LaviSEO-Kundenportal (diese Anwendung). Sie betrifft nicht die Websites unserer Kunden, die über das Portal gemessen werden - für deren Barrierefreiheit ist der jeweilige Kunde selbst verantwortlich.
[PRUEFEN: Ob und in welcher Fassung das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf ein Business-to-Business-Kundenportal wie dieses überhaupt anwendbar ist, ist rechtlich nicht abschließend geprüft. Diese Erklärung wird unabhängig davon veröffentlicht, weil Barrierefreiheit unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht sinnvoll ist - eine Aussage zur gesetzlichen Anwendbarkeit selbst wird hier bewusst nicht getroffen.]
Angestrebter Standard
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
[PRUEFEN: Eine förmliche, vollständige Prüfung auf Konformität mit WCAG 2.1 AA (etwa durch eine externe Prüfstelle) hat nach dem Stand dieses Repositorys nicht stattgefunden. Es gibt automatisierte Teilprüfungen (axe-core über die Dashboard-Module, Light- und Dark-Modus), die wiederkehrend Verstöße gegen die automatisiert prüfbaren WCAG-Kriterien aufdecken und deren Behebung nach sich ziehen - das deckt aber nur den automatisiert prüfbaren Teil der WCAG ab, nicht die manuell zu prüfenden Kriterien (etwa sinnvolle Lesereihenfolge, Verständlichkeit für Screenreader-Nutzung in komplexen Interaktionen). Eine ehrliche Aussage zum aktuellen Konformitätsgrad kann deshalb erst nach einer solchen Prüfung stehen.]
Bekannte Einschränkungen
[PRUEFEN: Konkrete, aktuell offene Barrierefreiheits-Befunde - diese ändern sich mit jedem Prüflauf und sollten aus dem jeweils aktuellsten Prüfbericht übernommen werden, nicht an dieser Stelle pauschal behauptet oder verschwiegen werden.]
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 2026-09-26 erstellt.
Kontakt und Feedback
Wenn Sie auf eine Barriere in diesem Portal stoßen, die Ihnen die Nutzung erschwert, kontaktieren Sie uns unter kontakt@formellavision.de. Wir bemühen uns, Rückmeldungen zeitnah zu bearbeiten.
Durchsetzungsverfahren
[PRUEFEN: Angabe einer Schlichtungsstelle nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bzw. der zuständigen Marktüberwachungsbehörde - abhängig von der oben offen gelassenen Frage der Anwendbarkeit des Gesetzes.]